Rechtlicher Hintergrund

Für den gesamten EU-Raum sind die beiden Verordnungen 1829/2003 und 1830/2003 über genetisch veränderte Futtermittel und Lebensmittel, deren Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von entscheidender Bedeutung. Auf diese beiden Rechtstexte stützen sich die jeweiligen nationalen Standards aber auch die EU-Bio-Verordnung.

VO (EG) 1829/2003

VO (EG) 1830/2003

 

Österreichische Codex-Richtlinie zur Definition der „Gentechnikfreien Produktion“ von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung idgF

Die erste Richtlinie zur Definition der Gentechnikfreiheit wurde bereits 1998 als Teil des Österreichischen Lebensmittelbuches, III. Auflage, veröffentlicht.

Auf Grund der weltweiten Entwicklungen der Verwendung von genetisch veränderten Organismen in der landwirtschaftlichen Produktion von Lebensmitteln und deren Verarbeitung wurde die Richtlinie komplett überarbeitet. Diese neue Richtlinie zur Definition der „Gentechnikfreien Produktion" von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung wurde im Dezember 2007 als Teil des Österreichischen Lebensmittelbuches, IV. Auflage, erlassen.

Die Richtlinie stellt sicher, dass der Verbraucher Erzeugnisse erhält, bei denen in der ganzen Kette vom Feld bis zum Teller keine gentechnisch veränderten Organismen (= GVO) bzw. aus GVO hergestellte Erzeugnisse als Lebensmittel, Futtermittel, Düngemittel, Saatgut, Mikroorganismus oder Tier verwendet werden. Hier ist anzumerken, dass diese Prozessqualität der Nichtverwendung von GVO sonst in gleicher Weise nur in der biologischen Produktion zu finden ist.

Geregelt werden in der Codex-Richtlinie neben den Grundsätzen der Herstellung gentechnikfreier Lebensmittel auch die Übergangszeiten bei der Umstellung der Produktion, Kennzeichnung und Werbung sowie die Kontrolle über alle Produktionsstufen durch unabhängige Kontrollstellen.

Durch die letzte Änderung mit Erlass vom 9.9.2010 wird die Herstellung von Futtermittelzusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen für Futtermittel „durch“ GVO nicht weiter berücksichtigt. Damit wird auf die gängige weltweite Praxis der Herstellung einiger Zusatzstoffe, Vitamine und Verarbeitungshilfsstoffe mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen reagiert.

 

Österreichische Codex-Richtlinie Gentechnikfreie Produktion 2007

Erlass Änderung Besondere Anforderungen Futtermittel 2010 09 09

 

„Ohne Gentechnik“ in Deutschland

Mit 1. Mai 2008 ist in Deutschland die neue Regelung zur Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" in Kraft getreten. Diese Verordnung orientierte sich weitgehend an der österreichischen Regelung.

Nach dieser Verordnung dürfen Erzeuger von Milch, Eiern oder Fleisch ihre Produkte mit dem Label "Ohne Gentechnik" auszeichnen, wenn sie bei der Fütterung der Tiere bereits seit längerer Zeit auf gentechnisch veränderte Futtermittel verzichtet haben.

Der Hersteller muss demnach Futtermittel beziehen, die nach den europäischen Verordnungen 1829/2003 und 1830/2003 nicht kennzeichnungspflichtig sind, da sie keine gentechnisch veränderten Komponenten enthalten. Verunreinigungen mit GVO unter 0,9 % werden dabei toleriert, solange diese zufällig und technisch nicht vermeidbar sind. Futtermittelzusätze wie Aminosäuren, Vitamine oder Tierarzneimittel werden von der Kennzeichnungsverordnung nicht erfasst.

Bei Lebensmitteln gelten die gleichen Anforderungen in Bezug auf Zusatzstoffe, Vitamine und Enzyme wie in der EU-Bio-Verordnung, d.h. die Verwendung sämtlicher Stoffe, die mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellt wurden, ist untersagt.

Eine eigene Kontrolle der gentechnikfreien Herstellung ist in der deutschen Verordnung jedoch nicht vorgeschrieben.

Deutsche Verordnung: EG Gentechnik Durchfuehrungsgesetz 2008

 
Weblifter Wien