Zusicherungserklärungen für Bio
Für einzelne Komponenten sowie für Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe müssen Zusicherungserklärungen über die gentechnikfreie Herstellung entsprechend der EU-Bio-Verordnung vorgelegt werden.
Die Zusicherungserklärung entspricht auch der Schweizer Bio-Verordnung.
Bio Suisse: Eine Listung in der InfoXgen-Datenbank oder eine unterschriebene, vollständige InfoXgen-Zusicherungserklärung, nicht älter als ein Jahr, ist für GVO-kritische Stoffe Voraussetzung.
Darüber hinaus ist der Einsatz von Enzymen, Hilfs- und Zusatzstoffen produktspezifisch geregelt.
GMO Declaration organic english