Zusicherungserklärungen für Bio

Für einzelne Komponenten sowie für Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe müssen Zusicherungserklärungen über die gentechnikfreie Herstellung entsprechend der EU-Bio-Verordnung vorgelegt werden.

Die Zusicherungserklärung entspricht auch der Schweizer Bio-Verordnung.

Bio Suisse: Eine Listung in der InfoXgen-Datenbank oder eine unterschriebene, vollständige InfoXgen-Zusicherungserklärung, nicht älter als ein Jahr, ist für GVO-kritische Stoffe Voraussetzung.
Darüber hinaus ist der Einsatz von Enzymen, Hilfs- und Zusatzstoffen produktspezifisch geregelt.

Zusicherungserklaerung Bio

GMO Declaration organic english

Declaration OGM bio francais

 


 
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